Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Leistungsbeschreibungen

I. A) Allgemeine Leistungen

(a) Die mobile Kinderkrankenpflege ist eine Form von Pflege und Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte und erbringt Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, sofern diese bereits als Jugendliche pflegebedürftig waren.

(b) MOKI Salzburg schließt mit dem Kunden im Voraus eine schriftliche Betreuungsvereinbarung ab. In Ermangelung voller Geschäftsfähigkeit des zu pflegenden Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen erfolgt der Vertragsabschluss mit dem Erziehungsberechtigten bzw. dem gesetzlichen Vertreter.
(c) Die mobile Pflege und Betreuung erfüllt primär folgende Funktionen:

  • die Betreuung und Pflege in der vertrauten Umgebung der Kinder und Jugendlichen, mit einem stabilisierenden und gesundheitsfördernden Effekt;
  • die Vermeidung bzw. Verzögerung von stationären Aufenthalten in Krankenanstalten und Heimen;
  • die Möglichkeit zur frühen Entlassung aus der stationären Versorgung durch Sicherstellung der Nachbetreuung zu Hause;
  • die Unterstützung und Entlastung der Eltern und Bezugspersonen.

I. B) Leistungen nach dem Salzburger Pflegegesetz (LGBl 52/2000 idgF)

(a) Die mobile Kinderkrankenpflege ist eine Form der Hauskrankenpflege für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Pflege und Betreuung erfolgt im privaten Haushalt.

(b) MOKI Salzburg erbringt Leistungen bei der Durchführung beratender, aktivierender, reaktivierender und palliativer Pflegemaßnahmen (vgl. §5 Soziale Dienste Verordnung).

(c) Das Leistungsangebot umfasst im Wesentlichen

  • die pflegerischen Kernkompetenzen (allgemeine Pflege) wie Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Bewegung, Lagerung, Mobilisation oder Krankenbeobachtung u.a.;
  • die Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie (Behandlungspflege sowie therapeutische Pflege) wie Wundversorgung, Verbandswechsel, intravenöse Gabe verordneter Medikamente, Versorgung eines Ilo-, Colo- oder Ureterstomas, Versorgung eines Tracheostomas, Absaugen der Atemwege, Versorgung von nasogastralen Sonden, PEG-Sonden u.a.;
  • Vermeidung von Komplikationen (Prophylaxen) wie Dekubitus, Pneumonie, Kachexie u.a.;
  • Palliativpflege in Kooperation mit dem Kinderhospiz.

(d) Diese Leistungen werden wochentags im Zeitraum von 7.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Notwendige und nicht aufschiebbare Leistungen werden auch an Wochenenden und Feiertagen erbracht.

I. C) Leistungen ohne Zuschuss lt. Soziale Dienst-Verordnung / Privatleistungen

(a) Die Dienstleistungen werden neben dem häuslichen Umfeld, in Kindergärten, Schulen, Horten, Tagesbetreuungseinrichtungen, Wohngemeinschaften und Heimen im gesamten Bundesland Salzburg angeboten. Darüber hinaus ist die mobile Kinderhauskrankenpflege eine Beratungs- und Planungshilfe in den Kinderbetreuungsstätten, pädagogischen Einrichtungen und Betrieben, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden.

(b) MOKI Salzburg erbringt Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern sowie Bezugspersonen (Kunde), für welche eine pflegespezifische Information, Anleitung oder Schulung geboten sowie die aktive Unterstützung bei der Durchführung aktivierender, reaktivierender und palliativer Pflegemaßnahmen übernommen werden.

(c) Das Leistungsangebot umfasst

  • die pflegerischen Kernkompetenzen wie Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Bewegung, Lagerung und prophylaktische Maßnahmen;
  • die Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie;
  • die Weiterverordnung von Medizinprodukten, nach Maßgabe der ärztlichen Verordnung in den Bereichen Ernährung, Ausscheidung, Wundversorgung, Mobilisation und prophylaktische Maßnahmen;
  • spezielle Kompetenzen in der Kinder- und Jugendlichenpflege wie Babymassage, Basale Stimulation, Kinästhetikinfanthandling, Stillberatung, Frühgeburtennachbetreuung, Pflege von Neugeborenen mit Anpassungsstörungen;
  • die Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam wie Präventionsmaßnahmen, prophylaktische oder gesundheitsfördernde Maßnahmen;
  • Ergotherapeutische, physiotherapeutische und logopädische Maßnahmen lt. Anordnung bzw. Anleitung qualifizierter Therapeuten und Therapeutinnen;
  • Palliativpflege in Kooperation mit dem Kinderhospiz;
  • Case-Management, d.h. die Organisation und Koordination notwendiger Maßnahmen für die jeweilige Familie und die Vernetzung kompetenter Helfer aus allen Bereichen;
  • Psychosoziale Beratung und Begleitung;
  • die Unterstützung, Anleitung und Schulung der Eltern und anderer Bezugspersonen;
  • eine enge Zusammenarbeit, mit Spitälern, niedergelassenen Kinderärzten, Jugendämtern und anderen Partner wie Frühförderung oder Elternberatung.

(d) Die Leistungen werden überwiegend wochentags im Zeitraum von 7.00 bis 21.00 Uhr erbracht. Leistungen an Wochenenden und in den Nachtstunden werden je nach Bedarf angeboten und individuell vereinbart.

II. Aufzeichnungspflicht
(a) MOKI Salzburg ist gesetzlich verpflichtet eine Pflegedokumentation zu führen. Diese enthält die Pflegeanamnese und Pflegediagnose sowie den daraus abgeleiteten pflegerischen Status, welcher für die Vertragsteile bindend festgestellt wird. Die Festlegung des Pflegestatus obliegt ausschließlich MOKI Salzburg. Das Führen der Pflegedokumentation ist Teil des Pflegeprozesses und somit integrierter Bestandteil der Leistungserbringung.

(b) Die erbrachten Leistungen werden von MOKI Salzburg in einem Leistungsnachweisaufgezeichnet. Der Leistungsnachweis ist vom Kunden am Monatsende gegenzuzeichnen.

III. Eigentumsrecht
(a) Die Pflegedokumentation ist Eigentum von MOKI Salzburg und ist zum Zwecke der Archivierung am Ende einer Betreuung sofort an MOKI Salzburg zurückzugeben. Die Pflegedokumentation verbleibt während der Vertragsdauer beim Kunden, es sei denn, ihre sichere Aufbewahrung ist dort nicht gewährleistet.

(b) In die Pflegedokumentation dürfen nur von MOKI Salzburg beauftragte Personen Eintragungen vornehmen. Für außerhalb des Vertragsverhältnisses stehende, an der mobilen Kinderkrankenpflege mitwirkende Personen (Kinderarzt, Hausarzt, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Frühförderung, Logopäden, Psychologen und andere Dienste) sind ein multidisziplinärer Bericht und Verordnungsblätter (wie Medikamentenverordnung) vorgesehen.

(c) Der Kunde ist verpflichtet, sorgsam mit der Pflegedokumentation umzugehen und mit Ausnahme gesetzlicher Einsichtsrechte (mitwirkende Personen, Gutachter, gesetzliche Vertreter) niemandem ohne Rücksprache mit MOKI Salzburg Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren.

(d) Der Kunde hat gegen Erstattung der Kosten Anspruch auf eine Kopie der Dokumentation.

IV. Zahlungsmodalitäten
Die Leistungen werden dem Kunden auf Basis des Leistungsnachweises in Form monatlicher Rechnungen zur Zahlung vorgeschrieben. Die Zahlung wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden 8% Verzugszinsen und im Fall der Notwendigkeit einer Mahnung für jede Mahnung eine Gebühr von Euro 14,- verrechnet.

V. Zuschussleistung des Landes Salzburg
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, Zuschüsse seitens des Landes Salzburg (vgl. Sozial-Dienst-Verordnung idgF, §22 Abs. 5 S.SHG idgF) zu erhalten. Nimmt der Kunde Zuschussleistungen des Landes Salzburg wahr, so bestimmt sich das Entgelt nach den vom Land Salzburg festgesetzten Sätzen in der jeweils gültigen Fassung (siehe Tariftabelle). Die genaue Höhe der vom Kunden zu tragenden Eigenleistung wird in diesem Falle vom Land Salzburg festgelegt und kann der dem Kunden zugehenden Benachrichtigung entnommen werden. Nimmt der Kunde keine Zuschussleistungen des Landes Salzburg wahr, so bestimmt sich das Entgelt nach freier Vereinbarung in Anlehnung an die Tarife des Landes Salzburg.

VI. Haftungsausschluss
Durch unvorhersehbare Ereignisse (Verkehrssituation, Witterungsverhältnisse, Krisensituationen bei anderen Kunden) kann es zu Verzögerungen im Rahmen der Betreuung kommen. In diesem Falle entstehen keine Ansprüche – welcher Art auch immer – gegen MOKI Salzburg.

VII. Allgemeines
MOKI Salzburg ist nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen sowie der pflegerischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten bemüht, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen, insbesondere indem die gewünschten Mitarbeiter/innen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden. Das gilt auch für einen vom Kunden gewünschten Wechsel von eingesetzten Mitarbeitern. MOKI Salzburg bemüht sich im Rahmen seiner Personalausstattung um eine kontinuierliche Betreuung durch möglichst wenige Mitarbeiter/innen, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Pflegefachkraft.

VIII. Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen von Pflege- und Betreuungsvereinbarungen sowie deren Aufhebung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

VIX. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Kunden, falls dieser vom Erfüllungsort der vertraglich vereinbarten Leistungen abweicht, an Letzterem vereinbart. Weiters wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

X. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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