Wir pflegen Kinder dort, wo sie Zuhause sind.

liebevoll & professionell

persönlich & kompetent

wertschätzend & seriös

Herzlich willkommen
bei MOKI Salzburg!

Die mobile Kinderkrankenpflege ist eine besondere Form der gesundheitsbezogenen Dienstleistung und umfasst die ganzheitliche Betreuung der Familie. In der mobilen Pflege sind Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Pflegefachkräften und den zu betreuenden Kindern oder Jugendlichen und deren Familien genauso wichtig, wie die optimale pflegerische und medizinische Versorgung. Wir von MOKI Salzburg betreuen unsere Patient*innen flächendeckend im Bundesland Salzburg – genau dort, wo sie Zuhause sind.

Unser Leistungsangebot
im Überblick

Unter Anwendung von gesundheitsfördernden, präventiven, diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen
bieten wir in folgenden Bereichen unsere Leistungen an:

Kinderkrankenpflege

Frühgeborenen-Nachsorge

Palliative Grundversorgung

Flächendeckend im
gesamten Bundesland

MOKI Salzburg

Was Eltern über uns sagen

FAQ

Unsere Mitarbeiter*innen im Pflege- und Betreuungsteam haben eine Ausbildung in der der speziellen Kinder- und Jugendpflege oder als Sozialfachbetreuerin. Die aktuelle Berufsbezeichnung in der Kinder- und Jugendpflege lautet „Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (Kinder- und Jugendpflege)“. Ein Großteil der Mitarbeiter*innen haben zusätzlich eine Weiterbildung in der Intensivpflege bzw. langjährige Berufserfahrung im Intensivbereich.





 

Unsere Mitarbeiter*innen im Pflege- und Betreuungsteam haben langjährige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendlichenpflege. Sie haben auf unterschiedlichen Abteilungen in unterschiedlichen Kliniken in Österreich und Deutschland gearbeitet. Die vielfältigen Berufserfahrungen der Einzelnen ergeben ein kompetentes Team bei MOKI Salzburg.

Detaillierte Informationen finden Sie dazu auf der Homepage unter „Unser Leistungsangebot“.

Ja, unsere Leistung wird gefördert. Die anfallenden Kosten für die Familien sind in diesen Fällen gering. Wir informieren Sie gerne persönlich über die Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Der Umfang und die Häufigkeit der Betreuungszeiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung sowie der Dauer der Pflegebedürftigkeit. Der Umfang wird mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beim Erstkontakt vereinbart und orientiert sich auch an den Fördermöglichkeiten.

Die Betreuungszeit werden mit der jeweilligen  Pflege- bzw. Betreuungsperson individuell vereinbart. Vereinbarte Termin können bis zu drei Werktagen vorher abgesagt werden. Darüber hinaus behalten wir es uns vor, für abgesagte Termine die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Unsere Pflege- und Betreuungspersonen sind bei Verschiebungen in der Regel sehr entgegenkommend. Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen, wie einem akuten Krankenhausaufenthalt, wird von einer Verrechnung der vorgesehenen Arbeitszeit abgesehen.

Unsere Mitarbeiter*innen sind grundsätzlich auch in den Nachtstunden tätig, allerdings wird die professionelle Pflege in den Nachstunden (22:00-6:00 Uhr) von der öffentlichen Hand nicht gefördert. Wir kommen zu Ihnen im Rahmen von Privatleistungen.

Ja, immer dann, wenn eine medizinisch verordnete Pflegemaßnahme von uns übernommen werden muss. Die Förderung erfolgt im Einzelfall oder kann als Privatleistung gebucht werden.

Handelt es sich um eine Beratungs- oder Anleitungs- situation, wie beispielsweise die Frühgeborenen-Nachsorge, benötigen wir Ihre Anwesenheit. Übernehmen wir professionelle Pflegemaßnahmen, müssen Sie sich nicht beim Kind aufhalten, können es aber selbstverständlich tun. Entlasten wir Sie, wie beispielsweise bei einer Dauerpflegesituation über mehrere Jahre oder im Rahmen der palliativen Grundversorgung, können Sie beispielsweis nach einer durchwachten Nacht schlafen, Arzttermine wahrnehmen, zum Friseur gehen, mit den Geschwisterkindern etwas unternehmen, soziale Kontakte pflegen usw.

Wir besprechen mit Ihnen beim Erstkontakt den Pflegebedarf Ihres Kindes und treffen Vereinbarungen. Unsere Mitarbeiter*innen übernehmen die vereinbarten Pflegemaßnahmen. Dies ist ein Prozess, an dem Sie aktiv beteiligt sind, daher sind Sie laufend informiert.

Sie versuchen ein klärendes Gespräch mit der Pflegeperson. Wir sind geschult im Umgang mit Kindern und offen für direktes Feedback. Sollte sich vor Ort keine Lösung finden, suchen Sie das Gespräch mit der Geschäftsführung.

Sie können sich direkt an uns wenden oder Sie werden indirekt vom Entlassungsmanagement der Klinik, von Ärzten, von Elternberatungsstellen udg. an uns verwiesen. In diesen Fällen erfolgt ein Vorgespräch mit Ihnen.

Der Antrag auf Zuschussleistung bzw. Förderung wird an das zuständige Amt (Pflege und Soziales) der Salzburger Landesregierung gestellt. Die Antragstellung übernehmen wir für Sie. In Folge wird über die zuständige Bezirks- hauptmannschaft mit Ihnen Kontakt aufgenommen, die die Bewilligung erteilt.

Bei Entlassungen aus der Klinik, kann die Betreuung ab dem Entlassungstag beginnen. In diesen Fällen wird uns Ihr Kind vom Entlassungsmanagement der Klinik vorangekündigt. Bei bereits über einen längeren Zeitraum bestehendem Pflegebedarf Ihres Kindes beginnt die Betreuung nach Vereinbarung mit Ihnen bzw. nach Abklärung der Anspruchs auf Zuschussleistung mit dem zuständigen Amt der Salzbuger Landesregierung.

Das Kind muss eine Grunderkrankung haben, die einen über das normale Maß hinausgehenden Pflegebedarf verursacht. Wir unterstützen ab dem Zeitpunkt, wo das Wissen aus der Laienpflege (wie bei Halsweh, Schnupfen, Husten usw.) nicht mehr ausreicht. Wir kommen mit unserem Fachwissen zu Ihnen und Ihrem Kind.

Wir kommen zu Ihnen, solange professioneller Pflegebedarf besteht. Das kann je nach Grunderkrankungen und dem daraus resultierenden Pflegebedarf von ein paar Wochen bis mehrere Jahre sein. Sie können die mobile Kinderkrankenpflege immer wieder in Anspruch nehmen, wenn Bedarf besteht.

Wir haben ein stabiles, aber wachsendes Team.

Wir beziehen das gesamte Familiensystem (Eltern, Geschwister, Großeltern) in die Betreuung mit ein und pflegen nicht nur das erkrankte Kind. Ein weiterer Unterschied sind die Grunderkrankungen, die bei Kindern in der Regel andere sind als bei Erwachsenen. Weiters befinden sind Kinder am Beginn der Lebensspanne, sind motiviert und wollen lernen.

Ihr Ansprechpartner bei der Kontaktaufnahme ist die Geschäftsführung. Bei Aufnahme einer Pflegetätigkeit werden Sie anschließend von der zuständigen Pflegeperson kontaktiert und vereinbaren einen Termin. In organisatorischen Angelegenheiten bleibt die Geschäftsführung weiterhin Ansprechpartnerin. In Pflegeangelegenheiten ist Ihre Bezugspflegeperson Ihr Ansprechpartnerin.

Wir betreuen Kinder und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr sowie junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr, sofern dies bereits als Jugendliche pflegebedürftig waren.

Sind Sie mit uns in einer Pflege- oder Betreuungssituation, kontaktieren Sie bei „Notfällen“ ihre Bezugspflegeperson. Bei akuten medizinischen „Notfällen“ rufen Sie die Rettung.

Wenn Sie krank sind und ihr Kind gesund, kommen wir nicht zu Ihnen. Hier greift die Familienhilfe. Wenn Sie krank sind und Ihr Kind auch krank ist und wir dieses bereits kennen und/oder betreuen, werden Sie mit Ihrer Bezugspflegeperson eine individuelle Lösung finden.

Sie werden mit Ihrem Kind immer dann zu Arztterminen, zur Physiotherapie, zur Diätologin usw. begleitet, wenn ein Austausch mit anderen Experten rund um ihr Kind nötig ist.

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